Wie bei jedem Mustervertrag weist der BdB deutlich darauf hin, dass in jedem Einzelfall zu prüfen ist, ob das Muster für den vorliegenden Fall ausreichend ist bzw. welche Besonderheiten noch zu regeln sind.
Das Muster ist bewusst so gestaltet, dass es sich nicht um eine eiserne Verpachtung handelt, sondern die eventuelle Übernahme von Inventar in einem gesonderten Kaufvertrag geregelt wird.