Chemischer Pflanzenschutz im Wandel

Seit über 50 Jahren werden chemische Mittel zum Schutz von Baumschulpflanzen eingesetzt. Dadurch konnte die Qualität der Pflanzen erhöht, der Kulturerfolg verbessert und mühsame Handarbeit verringert werden. In der Vergangenheit wurden vor allem Mittel mit einem breiten Wirkungsspektrum eingesetzt. Diese Situation hat sich inzwischen stark geändert. Die Hersteller haben eine große Zahl von Pflanzenschutzmitteln entwickelt, welche jeweils nur auf bestimmte Schädlinge, Krankheitserreger oder Unkräuter wirken. Der Einsatz von solchen selektiv wirkenden Pflanzenschutzmitteln ist gegenüber dem Einsatz breitwirksamer Mittel ein bedeutender Schritt für mehr Umweltschutz, da der überwiegende Teil der anderen Organismen, z.B. auch der Nützlinge, von ihnen geschont werden.

Strenge Zulassungsbestimmungen für Pflanzenschutzmittel

In Deutschland dürfen nur solche Pflanzenschutzmittel vertrieben und eingesetzt werden, die bei sachgerechter Anwendung keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Umwelt haben. Für ein neues Pflanzenschutzmittel müssen diese Eigenschaften durch umfangreiche und mehrjährige Testserien von dem Hersteller nachgewiesen werden. Als Zulassungs- und Genehmigungsbehörde ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zuständig. Dabei arbeitet es zusammen mit dem Julius Kühn-Institut (JKI), dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und dem Umweltbundesamt.Alle zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden mit Auflagen versehen, unter anderem über Anwendungsmenge und -zeitpunkt sowie gegebenenfalls zum Schutz der Anwender, der Verbraucher, der Bienen und/oder der Gewässer. Die Kenntnis dieser Auflagen ist Gegenstand der gärtnerischen Berufsausbildung und des Pflanzenschutz-Sachkunde-Nachweises. Wer Pflanzenschutzmittel im Gartenbau ausbringt, muss im Besitz einer fachlichen Ausbildung oder eines Pflanzenschutz-Sachkunde-Nachweises sein.