Baumschulen in Wasserschutzgebieten

Der Schutz des Grundwassers hat für die gesamte Bevölkerung einen hohen Stellenwert. Dies gilt selbstverständlich auch für den Baumschuler, der auf die Verwendung sauberen Grundwassers auch im Betrieb angewiesen ist. Erhebliche Bedeutung für die Trinkwasserversorgung des Ballungsraumes Hamburg hat der Kreis Pinneberg.

Die von der Fachberatung empfohlenen und in der Praxis durchgeführten Kulturverfahren erfüllen die Anforderungen der Wasserschutzgebiets-Verordnungen. Im Rahmen der bedarfsgerechten Düngung sind relativ geringe Stickstoffgaben oft ausreichend. Gülle wird in Baumschulen nicht eingesetzt. Quartierbezogene Aufzeichnungen über Kulturmaßnahmen, Düngung und Pflanzenschutzmaßnahmen gehören zur fachlichen Praxis. Die überwiegende Zahl der in Baumschulen angewendeten Pflanzenschutzmittel besitzt kein Anwendungsverbot in Wasserschutzgebieten (W-Auflage nach Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung). Sie stellen bei fachgerechter Anwendung keine Gefahr für das Grundwasser dar.